Information zum neuen Verbraucherrecht
Am Freitag, den 13. Juni 2014 tratt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Damit verbunden sind zahlreiche Änderungen. Auch das Widerrufsrecht wurde vollständig reformiert. Erstmals wird das Widerrufsrecht in Bezug auf digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (also z. B. Downloads oder E-Books) geregelt.
Was sind digitale Inhalte?
Das Fernabsatzrecht unterscheidet zwischen Waren, Dienstleistungen und digitalen Inhalten. Der deutsche Gesetzgeber hat in § 312f Abs. 3 BGB die Definition aus Art. 2 Nr. 11 VRRL übernommen. Demnach sind „digitale Inhalte“ Daten, die digital hergestellt und bereitgestellt werden. Unter digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, fallen Software-, Musik- und Video-Downloads (auch Streaming), Dateien, die per Mail verschickt werden, Apps, Online-Games oder E-Books.
Zustimmung zum Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, besteht grundsätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsschlusses. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem:
1. der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung (Download der Produktes) des Vetrags sein Widerrufsrecht verliert.
Der Unternehmer muss diese Zustimmung und Bestätigung der Kenntnisnahme einholen. Diese Zustimmung zum Beginn und Bestätigung der Kenntnisnahme muss auf der Bestellseite abgefragt werden. Der Text muss vom Verbraucher bestätigt werden.
Aus diesem Grund finden Sie bei der Bestellung unserer Produkte die folgende Abfrage: